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Jasmina M. Ajdaranovic
Mein Leitmotiv in der Physiotherapie ist definitiv, schmerzbetroffenen Menschen zu helfen, wieder an Mobilität und Lebensqualität zu gewinnen. Ganz egal ob es sich um akute Schmerzen, chronische Schmerzen oder mit Schmerz verbundene Bewegungs-Einschränkungen handelt. Bei mir steht jeder Patient als einzigartige Person im Mittelpunkt und wird dementsprechend individuell und ganzheitlich behandelt.
Ich orientiere mich ständig an den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Schmerztherapie. Bei einer ersten Behandlung wird nach ausführlicher Anamnese und Befundaufnahme gemeinsam mit dem Patienten ein realistisches Ziel gesetzt. Auf Feedbacks von meinen Patienten lege ich grossen Wert.
Angebot
Triggerpunkt Behandlung
Manuelle Therapie
Manuelle Lymphdrainage
Lasertherapie & -punktur
Elektrotherapie Ultraschall
Wärmetherapie Fango
Beckenbodentherapie
Medizinische Massage
Faszientherapie
Cupping Therapie
Migräne Behandlung
Schwindel Behandlung
Medizinische Trainigstherapie
Domizilbehandlung
Wir sind immer bereit für eine Herausforderung
Unser Ziel ist es, unseren Kunden zu helfen, zufrieden zu sein und dass Sie uns ohne Schmerzen verlassen
- Professionelles Team
- Mitglied bei PhysioSwiss
- 15 Jahre Berufserfahrung
- Engagiert & Hilfsbereit
Beliebte Fragen
Mit einer ärztlichen Verordnung für Physiotherapie (die kann jeder Arzt ausstellen – auch ein Zahnarzt) übernimmt die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse bzw. Ihre Unfallversicherung die Kosten. Gewisse Behandlungen wie zum Beispiel Massage kann die Zusatzversicherung übernehmen. Um sicher zu gehen, fragen Sie am besten bei Ihrer Zusatzversicherung nach.
Sie haben natürlich auch die Möglichkeit sich bei uns behandeln zu lassen und die Kosten selbst zu tragen.
Die Rechnung für ärztlich verordnete Physiotherapie wird von uns direkt an Ihre Krankenkasse gesendet. Dazu ist eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie notwendig, welche Sie von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt erhalten. Die Rechnung für Privatzahlende und Leistungen, welche nicht über die Zusatzversicherung abgerechnet werden können werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt.
In der Regel handelt es sich um 9 Behandlungen. Es können aber auch 6 oder weniger sein – je nachdem, was die Ärztin oder der Arzt verordnet. Nach Ablauf der Physiotherapieverordnung (also nach 9 Behandlungen), kann die Ärztin oder der Arzt bis zu drei Folgeverordnungen (zu jeweils 9 Behandlungen) ausstellen.
Nach 4 Serien (also 36 Behandlungen) verlangt die Krankenkasse bzw. die Unfallversicherung in der Regel von der behandelnden Ärztin bzw. vom behandelnden Arzt einen Bericht. Dieser wird vom vertrauensärztlichen Dienst des Versicherers geprüft. Dann wird entschieden, ob weitere Behandlungen vom Versicherer übernommen werden.
Eine weitere Möglichkeit bei länger andauernden Problemen oder chronischen Erkrankungen ist ein Langzeitrezept (Dauerverordnung). Dieses muss aber von der Ärztin oder dem Arzt speziell ausgestellt werden und auch von der Krankenkasse akzeptiert werden. Dann wird Physiotherapie nicht für eine bestimmte Anzahl Sitzungen (zum Beispiel 9) sondern für einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel 2 Sitzungen pro Woche für die nächsten 6 Monate) verordnet.
Wenn Sie sich 24 Stunden vor dem Termin telefonisch abmelden, dann kann der Termin verschoben werden. Sollten Sie sich jedoch kurzfristiger abmelden oder den Termin gar vergessen, dann müssen wir Ihnen die Kosten für diese Sitzung in Rechnung stellen.
Innerhalb 5 Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung muss die erste Physiotherapiebehandlung erfolgen. Ansonsten verliert die Verordnung gegenüber der Krankenkasse ihre Gültigkeit. Diese ist dann nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen
Wir behandeln nicht das Symptom, wir behandeln die Ursache.